Kanada Tipps von A-Z: Akkus und Powerbanks - Mitnahme im Flugzeug
von Rainer Schoof
Stand 07.06.2024
Lithium-Akkus sowie Lithium-Batterien und dürfen generell im Flugzeug mitgenommen werden. Dabei sind allerdings ein paar Regeln zu beachten, die sich vor allem auf die Energiekapazität (angegeben in Wattstunden) eines elektronischen Geräts stützen.
Grundsätzlich gilt:
Elektronische Geräte dürfen ausschließlich im Handgepäck befördert werden.
Haben deine Geräte eine Kapazität von weniger als 100 Wattstunden, dürfen sie im Handgepäck mitgeführt werden. Dazu zählen z.B. die Akkus von Handys, Laptops oder Drohnen. Für Geräte bis 160 Wh ist die Genehemigung eines Airline-Mitarbeiters Am Flughafen erforderlich. Dazu zählen z.B. Akkus und Powerbanks im Bereich von 20.000 - 32.000 Millamperestunden, von denen maximal zwei Stück lose transportiert dürfen und eines in einem Gerät verbleiben darf, z.B. in einer Videokamera. Überschreitet ein Gerät den Grenzwert von 160 Wh, muss es mit einer entsprechenden Transportgenehmigung aufgegeben werden.
Bitte informiere dich vor Reiseantritt über die entsprechenden Bestimmungen deiner Airline.
Berechnung der Kapazität deines Geräts:
Auf handelsüblichen Akkus und Powerbanks werden für gewöhnlich die Spannung in Volt (V) und die Ladung in (Milli-)Amperestunden (mAh/Ah) angegeben, die du für die Berechnung der Wattstunden in eine dieser Formeln einsetzen kannst:
Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1000
Beispielrechnung:
32.000 Ah x 5 V / 1000 = 160 Wh
Die aktuellen Vorgaben der International Air Transport Association (IATA) findest du hier.
von Rainer Schoof
Stand 07.06.2024
Lithium-Akkus sowie Lithium-Batterien und dürfen generell im Flugzeug mitgenommen werden. Dabei sind allerdings ein paar Regeln zu beachten, die sich vor allem auf die Energiekapazität (angegeben in Wattstunden) eines elektronischen Geräts stützen.
Grundsätzlich gilt:
Elektronische Geräte dürfen ausschließlich im Handgepäck befördert werden.
Haben deine Geräte eine Kapazität von weniger als 100 Wattstunden, dürfen sie im Handgepäck mitgeführt werden. Dazu zählen z.B. die Akkus von Handys, Laptops oder Drohnen. Für Geräte bis 160 Wh ist die Genehemigung eines Airline-Mitarbeiters Am Flughafen erforderlich. Dazu zählen z.B. Akkus und Powerbanks im Bereich von 20.000 - 32.000 Millamperestunden, von denen maximal zwei Stück lose transportiert dürfen und eines in einem Gerät verbleiben darf, z.B. in einer Videokamera. Überschreitet ein Gerät den Grenzwert von 160 Wh, muss es mit einer entsprechenden Transportgenehmigung aufgegeben werden.
Bitte informiere dich vor Reiseantritt über die entsprechenden Bestimmungen deiner Airline.
Berechnung der Kapazität deines Geräts:
Auf handelsüblichen Akkus und Powerbanks werden für gewöhnlich die Spannung in Volt (V) und die Ladung in (Milli-)Amperestunden (mAh/Ah) angegeben, die du für die Berechnung der Wattstunden in eine dieser Formeln einsetzen kannst:
Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1000
Beispielrechnung:
32.000 Ah x 5 V / 1000 = 160 Wh
Die aktuellen Vorgaben der International Air Transport Association (IATA) findest du hier.