Stand: 2025

Ab welchem Alter darf man die Fahrzeuge mieten und fahren?
Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren (der Original-Führerschein muss mitgebracht werden. Kopien werden nicht akzeptiert)


Wann haben die Fraserway R.V. Mietstationen geöffnet?
Mo.-Fr.: 08:30-17:00
Sa.: 08:30-16:00
Sonntags hat nur die Station in Vancouver geöffnet.
So.: 09:00-15:00 (Vancouver)

Wann kann ich die Fahrzeuge abholen und zurückgeben?
Fahrzeugaufnahme: 08:30 - 15:00

Aufnahme Sonntags in Vancouver (Mai-Septemeber): 08:30 - 13:00
Fahrzeugrückgabe: 08:30 - 11:30

Wie alt sind die Fahrzeuge?

Die Fahrzeuge von Fraserway sind maximal 3 Jahre alt.

Wie hoch ist die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung?
Die Deckungssumme beträgt 5.000.000 CAD. Die Deckungssumme der Zusatzhaftplichtversicherung beträgt 2.000.000 €.

Werden Transfers ab/bis Mietstation angeboten?
Ja, es werden Transfers ab/bis ausgesuchten Hotels angeboten. In Toronto nur ab/bis Flughafen/Flughafenhotel. In Whitehorse wird der Transfer ab/bis jedem Hotel angeboten

Muss eine Kaution hinterlegt werden?

Die Kaution in Höhe von 750 CAD wird per Kreditkartenabzug hinterlegt.

Kann ich vor Ort optionale Ausstattung mieten?
GPS-System, WiFi, Elektrische Heizung, Sitzerhöhung, Fahrräder, Fahrradträger und Baby-/Kindersitz können vor Ort gemietet werden.

Preis vor Ort für zusätzlich gefahrene Kilometer:
0,45 CAD zzgl. lokaler Steuern

Wann greift die Versicherung nicht?
Bei Schäden, die durch unsachgemäße Be­nut­zung des Fahr­zeugs oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, Schäden, die beim Fahren unter Alkohol- oder Drogen­einfluss entstehen, sowie Schäden, die durch Vernachlässigung von Öl- und Kühl­wasser­stand, Reifendruck o.ä., sowie durch Betanken mit dem falschen Kraftstoff auftreten. Jegliche Schäden müssen sofort der Polizei und der Vermietstation gemeldet werden.

Der Versicherungsschutz entfällt ebenso, wenn das Fahrzeug von nicht autorisierten Personen geführt wird oder in nicht genehmigten Gebieten gefahren wird. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die beim An- oder Abkoppeln von Campereinheiten oder beim Ge­brauch von Slide-Outs oder Markisen entstehen. Schäden, die durch Einfrieren der Leitungen und Flüssigkeitsbehälter oder durch die Benutzung von Schneeketten entstehen, sind ebenfalls nicht von der Versicherung abgedeckt. Innenraumschäden, die durch Haustiere verursacht wurden. Schäden an Personen oder persönlichem Eigentum im Fahrzeug sind nicht versichert.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Zusatzversicherungen?

Selbstbehalt pro Schaden
CDR
bei Unfall CAD 750
bei Haftpflichtfall CAD 750
bei Vandalismus CAD 750
durch Wildwechsel CAD 750
bei Einbruch CAD 750
bei Diebstahl CAD 750
bei Feuer CAD 750
bei Glasschaden CAD 750
am Dach CAD 750
am Unterboden CAD 750
an Reifen u. Felgen CAD 750
im Innenraum CAD 750
beim Parken CAD 750
abs. öffentl. Straßen CAD 750

Was ist nicht gestattet?
Die Einreise nach Mexiko sowie das Fahren auf unbefestigten und nicht öffentlich unterhaltenen Straßen bzw. Forststraßen sind nicht erlaubt (Ausnahmen sind ausgewiesene Zufahrtsstraßen zu Campingplätzen, sowie zu Provinz- oder Nationalparks). Grundsätzlich ist es erlaubt in die USA zu fahren. Ausnahmen: Vom 01.06. bis 31.08. ist das Durchfahren des Death Valley aufgrund der extremen Temperaturen nicht erlaubt. Fahrten auf unbefestigtem Grund (z.B. Strand) sind nicht gestattet. Fahrten ins Yukon Territory, in die Northwest Territories und nach Alaska sind mit vorheriger Genehmigung erlaubt (für größere Fahrzeuge nicht empfohlen).

In British Columbia ist das Befahren des Highway 20 zwischen Anahim Lake und Bella Coola mit großen Wohnmobilen (namentlich C-XLarge, MHA 30 und die rollstuhlgerechte Variante des MHA 30) verboten. Auch Reisen nach Neufundland sind mit diesen Wohnmobilen nicht erlaubt. Der Dalton Highway (Highway 11) in Alaska zwischen Coldfoot und Prudhoe Bay darf ausschließlich mit Truck Campern und nur zwischen dem 15. Juni und dem 15. September befahren werden. Das Parken und unbeaufsichtigte Abstellen des Fahrzeugs in der Innenstadt von Montréal, Québec City, Ottawa und New York ist ebenfalls nicht gestattet. Der Besuch von Großveranstaltungen ohne vorherige Genehmigung ist nicht gestattet.

Folgenden Straßen sind nur auf eigene Gefahr befahrbar, der Versicherungsschutz entfällt:

British Columbia

- Telegraph Creek Road Road zwischen Dease Lake und Telegraph Creek

Yukon
- Canol Road (Highway 6) nördlich von Ross River
- Aishihik Lake Road von Canyon Creek bis zum Nordende des Aishihik Lake
- Nahanni Range Road (Highway 10) zwischen Robert Campbell Highway und Tungsten, NT

Alaska
- McCarthy Road zwischen Chitina und McCarthy
- Nabesna Road zwischen Slana und Nabesna Mine

Weitere Einschränkungen:
An Haustieren sind in den Fahrzeugen auf Anfrage nur Hunde gegen eine Gebühr von Ca$ 100 (ab 2024 Ca$ 200) gestattet. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Bei Zu­wider­hand­lungen fallen Reinigungs­gebühren an.

Solltest du planen, mit dem Fahrzeug Großveran­staltungen (speziell Outdoor) zu besuchen, fallen ggf. Zusatzkosten an. Ein Besuch des Burning Man Festivals ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung entfällt der Versicherungsschutz und eine Strafe von 5.000 CAD + Reparatur und Reinigungskosten wird in Rechnung gestellt. Der Besuch solcher Ver­anstaltungen muss bereits bei Buchung angemeldet werden. Besuchst du die Festivals ohne vorherige Genehmigung, wird ein Bußgeld in doppelter Höhe des Aufpreises fällig. Zudem entfällt jeglicher Versicherungsschutz und der Mieter trägt alle möglicherweise entstehenden Kosten (wie z.B. Reparaturen, Reinigung).

Wie hoch sind die Endreinigungskosten?
Wenn erforderlich CAD 50 pro nötige Stunde. Wenn du das Fahrzeug in einem guten Zustand und besenrein übergibst, entfallen diese Kosten.

WICHTIG: Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehener Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs am Aufnahmetag ein Ersatzfahrzeug (ggf. einer anderen Kategorie) zur Verfügung zu stellen. Differenzmietkosten (bei höherwertiger Kategorie) gehen zu Lasten des Vermieters. Etwaige sonstige Folgekosten (z.B. höhere Treibstoffkosten aufgrund anderer Motorisierungen oder Fahrzeuggrößen bzw. höhere Fährkosten aufgrund einer größeren Fahrzeuglänge) gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist zudem verpflichtet, das Fahrzeug vor der Rückgabe vollzutanken. Der Vermieter ist bemüht, im Falle der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Dies kann jedoch nicht grundsätzlich garantiert werden.